Nimm dir zeit

Kosten

Wer übernimmt die Kosten ?

Auch hierbei gibt es Unterstützung durch die Pflegekassen. Die Pflegekosten in der Tagespflege werden von den Pflegekassen zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Sachleistungen übernommen.

Die Kosten für den Aufenthalt in der Tagespflege kann in der Regel über die monatlichen Betreuungskosten mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Leistungen Ihrer Pflegekasse.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für den Besuch der Tagespflege und die Nutzung des Fahrdienstes werden über einen Tagessatz abgerechnet, der sich zusammensetzt aus:

  • Kosten für Pflegeleistungen
  • Fahrtkosten
  • Investitionskosten (Kostenanteil für Instandhaltung sowie Errichtung der Einrichtung)
  • Kosten für Unterkunft
  • Kosten für Verpflegung

Generell werden die Kosten für die Tagespflege und die Fahrtkosten bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen von den Pflegekassen oder in manchen Fällen auch vom Sozialamt übernommen.

Die Höhe der monatlichen Sachleistungen ist abhängig von dem Pflegegrad:

Wenn der Pflegebedürftige eine Tagespflege besucht, erhöht sich der höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der Pflegeversicherung auf bis zu 150 %. Die Berechnung erfolgt immer auf der Basis des in Anspruch genommenen Prozentanteils an dem max. Sachleistungsbetrag für die Tagespflege – bezogen auf den jeweiligen Pflegegrad. Bei Inanspruchnahme von bis zu 50 % dieses Höchstbetrages bleibt der entsprechende Höchstbetrag der Geld-/ Sachleistungen für die häusliche Pflege voll erhalten. Wird der 50%-Anteil an Tagespflegeeinrichtungen überschritten, werden Pflegegeld oder Sachleistung für häusliche Pflege nur um den übersteigenden Anteil gekürzt.

Die nachfolgende Tabelle soll die Berechnung verdeutlichen:

Sachleistung Tagespflege Pflegegeld und Sachleistung für häusliche Pflege

10 % 100 % (bleibt voll erhalten)
20 % 100 % (bleibt voll erhalten)
30 % 100 % (bleibt voll erhalten)
40 % 100 % (bleibt voll erhalten)
50 % 100 % (bleibt voll erhalten)
60 % 90 % (insgesamt 150 %)
70 % 80 % (insgesamt 150 %)
80 % 70 % (insgesamt 150 %)
90 % 60 % (insgesamt 150 %)
100 % 50 % (insgesamt 150 %)

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

Anspruch auf Leistungen des Sozialamt: Der Besuch der Tagespflege ist auch dann möglich – es besteht sogar ein Anspruch darauf – wenn die Finanzierung aus dem eigenen Vermögen nicht möglich ist. In diesem Fall berät Sie das Sozialamt.

Privatleistungen

Unsere Tagespflegeeinrichtung ist von allen Pflegekassen anerkannt. Nutzen Sie die Möglichkeit, einen für Sie kostenlosen Probetag in der Tagespflege zu verbringen.